HRB 22934: DGT Gelenklagertechnik GmbH, Dortmund, Giselherstraße 9, 44319 Dortmund. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden LFD Wälzlager GmbH am 03.08.2015 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 22934: DGT Gelenklagertechnik GmbH, Dortmund, Giselherstraße 9, 44319 Dortmund. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07. Mai 2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beiden beteiligten Rechtsträger vom selben Tage mit der LFD Wälzlager GmbH mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund HRB 4772) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 22934: DGT Gelenklagertechnik GmbH, Dortmund, Giselherstraße 9, 44319 Dortmund. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.05.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beiden beteiligten Rechtsträger vom selben Tage mit der LFD Wälzlager GmbH mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund HRB 4772) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
DGT Gelenklagertechnik GmbH, Dortmund, Giselherstraße 9, 44319 Dortmund.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.04.2010. Geschäftsanschrift: Giselherstraße 9, 44319 Dortmund. Gegenstand: Der Handel und die Herstellung von Gelenklagern, Gelenkköpfen, Hydraulikkomponenten und Befestigungsteilen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Loeffler, Veit, Dortmund, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.