Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
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Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen:
Bonnet, Vincent, Usingen, * ‒.‒.‒‒
Prokura erloschen:
Dr. Reinschmidt, Jörg, Wilnsdorf, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
09.06.2023
Berka
b)
Fall 7 |
5 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Riede, Jörg, Krefeld, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
06.12.2022
Berka
b)
Fall 6 |
HRB 7820: DH Acquisition Holding GmbH, Wetzlar, Ernst-Leitz-Str. 17-37, 35578 Wetzlar. Prokura erloschen: Vornhagen, Markus, Koblenz, * ‒.‒.‒‒.
HRB 7820: DH Acquisition Holding GmbH, Wetzlar, Ernst-Leitz-Str. 17-37, 35578 Wetzlar. Nicht mehr Geschäftsführer: Kirchner, Frank Martin, Darmstadt, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Jakob, Holger, Biberach an der Riß, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 7820: DH Acquisition Holding GmbH, Wetzlar, Ernst-Leitz-Str. 17-37, 35578 Wetzlar. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der DH Acquisition Finance GmbH mit dem Sitz in Wetzlar (Amtsgericht Wetzlar HRB 7819) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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