GnR 611 B: DHG Wohnungsbaugenossenschaft e.G., Berlin (Grolmanstr. 59, 10623 Berlin). Rechtsverhaeltnis: Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
DHG Wohnungsbaugenossenschaft e.G., Berlin (Sophie-Charlotten-Str. 9-10, 14059 Berlin). Vertretungsregelung: Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Genossenschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Genossenschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten. Änderung zu Nr. 2:; nunmehr; Liquidator:; Heinisch, Dirk, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Änderung zu Nr. 3:; nunmehr; Liquidator:; Schülke, Eva-Maria, * ‒.‒.‒‒, Berlin Rechtsverhaeltnis: Durch Beschluss der Generalversammlung vom 23.07.2010 ist die Genossenschaft aufgelöst..
DHG Wohnungsbaugenossenschaft e.G., Berlin(Stuttgarter Platz 2, 10627 Berlin). Gegenstand: Gegenstand der Genossenschaft sind die Anschaffung und Herstellung und Bewirtschaftung von Wohnungen, die möglichst ihren Mitgliedern zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden sollen, ohne dass dadurch ein Rechtsanspruch des einzelnen Mitglieds begründet wird. Die Genossenschaft kann damit zusammenhängende Geschäfte und Leistungen erbringen. Ihre Geschäftstätigkeit erstreckt sich auch auf gewerblich genutzte Immobilien. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben Dritter bedienen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen über die Voraussetzungen (§ 22 j). Die Genossenschaft kann sich an anderen Unternehmen mit vergleichbarem Unternehmensgegenstand beteiligen und Zweigniederlassungen errichten. Rechtsform: Die Satzung ist am 27.11.2006 geändert in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 6 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 10 (Auseinandersetzung), § 18 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis), § 34 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben), § 39 (Verzinsung, Verwendung des Jahresüberschusses) und § 42 (Bekanntmachungen der Genossenschaft)..
DHG Wohnungsbaugenossenschaft e.G., Berlin(Stuttgarter Platz 2, 10627 Berlin). Vertretungregelung: Die Eintragung laufende Nummer 1 betreffend die allgemeine Vertretungsbefugnis der Vorstandsmitglieder ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen:; Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Die Genossenschaft wird vertreten durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden..