DHS Asphalt Verwaltungs GmbH, Hamm ( Hamm). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
DHS Asphalt Verwaltungs GmbH, Hamm ( Hamm). Herrn Rolf Kausch, Massenezstraße 15, 44265 Dortmund.Herrn Bernd Hölscher, Am Möncherberg 2, 59602 Rüthen.Sehr geehrter Herr Kausch, sehr geehrter Herr Hölscher,nach dem hier vorliegenden Beschluss vom 20.03.2013 ist das Insolvenzverfahren nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben. Dies legt die Annahme nahe, dass die Gesellschaft über kein verwertbares Vermögen mehr verfügt. Das Gericht beabsichtigt daher, die Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 Abs. 1 FamFG von Amts wegen zu löschen. Hiermit wird Ihnen gemäß § 394 Abs. 1 FamFG Gelegenheit gegeben, binnen drei Monaten gegen dieses Vorhaben Widerspruch einzulegen.
DHS Asphalt Verwaltungs GmbH, Hamm ( Hamm). Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Dortmund (Az. 253 IN 177/02) vom 20.03.2013 ist das Insolvenzverfahren nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO). Von Amts wegen eingetragen.