HRB 16534: DIA Immobilien Geschäftsführungs-GmbH, Düsseldorf, Immermannstr. 15, 40210 Düsseldorf. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Engler Beteiligungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung am 01.09.2017 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 16534: DIA Immobilien Geschäftsführungs-GmbH, Düsseldorf, Immermannstr. 15, 40210 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 09.08.2017 mit der Engler Beteiligungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 5334) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 16534: DIA Immobilien Geschäftsführungs-GmbH, Düsseldorf, Immermannstr. 15, 40210 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.08.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 02.08.2016 mit der IBA Investitions-, Beteiligungs- und Anlagenmanagement GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 20519) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
DIA Immobilien Geschäftsführungs-GmbH, Düsseldorf, Immermannstr. 15, 40210 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.08.2012 mit der IMA Immobilien-Managementgesellschaft mbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 57049) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
DIA Immobilien Geschäftsführungs-GmbH, Düsseldorf, Immermannstr. 15, 40210 Düsseldorf. Geschäftsanschrift: Immermannstr. 15, 40210 Düsseldorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Mangels, Gerd, Senden, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Hardy, Roland, Grevenbroich, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.08.2010 mit der IB Immobilien-Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 53277) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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