DIABOS Central GmbH, Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft, München, Oberföhringer Straße 168 b, 81925 München. Die Verschmelzung wurde am 14.01.2014 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Charlottenburg HRB 111094 B).
DIABOS Central GmbH, Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft, München, Oberföhringer Straße 168 b, 81925 München. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2013 mit Nachtrag vom 06.11.2013 sowie den Beschlüssen der Gesellschafterversammlungen von denselben Tagen mit der Technopark Eberswalde Grundstücks- und Beteiligungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 111094 B) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
DIABOS Central GmbH, Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft, München, Pienzenauer Str. 87, 81925 München.Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Oberföhringer Straße 168 b, 81925 München.
DIABOS Central GmbH, Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft, München (Pienzenauer Str. 87, 81925 München). Der Gewinnabführungsvertrag vom 16.12.1994, geänderten am 11.12.2002 mit der SARAMATEL Handels- und Beteiligungsgesellschaft mbH und Co.KG mit dem Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRA 26443) ist durch Aufhebung zum 31.12.2006 beendet. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches bekannt gemacht worden ist, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.
DIABOS Central GmbH, Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft, München (Pienzenauer Str. 87, 81925 München). Die DIABOS GmbH München Diamant- Betonbohr- und -sägedienst mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 53255) und die DIABOS Special GmbH Beton-Bohrungen und -Demontagen mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 55673) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2006 mit Nachtrag vom 06.09.2006 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom 28.08.2006 mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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