HRA 18049: DIAG GmbH & Co. KG V, Dortmund, Untere Brinkstraße 81 - 89, 44141 Dortmund. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Dortmund, nunmehr : HRB 33960) am 14.04.2022 wirksam geworden.
HRB 33960: DIAG GmbH V, Dortmund, Untere Brinkstraße 81-89, 44141 Dortmund. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.03.2022. Geschäftsanschrift: Untere Brinkstraße 81-89, 44141 Dortmund. Gegenstand: die Verwaltung eigenen beweglichen und unbeweglichen Vermögens. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dreier, Erich, Dortmund, * ‒.‒.‒‒; Dreier, Martin, Dortmund, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der DIAG GmbH & Co. KG V, Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRA 18049) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 08.03.2022. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 18049: DIAG GmbH & Co. KG V, Dortmund, Untere Brinkstraße 81 - 89, 44141 Dortmund. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 08.03.2022 im Wege des Formwechsels in die DIAG GmbH V mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund, 31 AR 256/2022) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.