13 |
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b)
Geschäftsführer:
4.
Brinkmann, Moritz Sebastian,
* ‒.‒.‒‒, Flensburg
mit der Befugnis die Gesellschaft al-
lein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
Nicht mehr Geschäftsführer:
3. Steinbrügge, Carsten |
Nicht mehr Prokurist:
1. Brinkmann, Moritz |
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a)
02.10.2024
Jensen |
12 |
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Änderung zu Nr. 1:
nunmehr:
Brinkmann, Moritz, * ‒.‒.‒‒,
Flensburg
Einzelprokura
mit der Befugnis Rechtsgeschäf-
te mit sich selbst oder als Vertreter
Dritter abzuschließen
Nicht mehr Prokurist:
3. Petermann, Irja |
a)
Durch Beschluss der Gesellschaf-
terversammlung vom 27.03.2024
ist der Gesellschaftsvertrag geän-
dert in § 9 (Geschäftsführung; Pro-
kura). |
a)
08.04.2024
Jensen |
11 |
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b)
Änderung zu Nr. 3:
nunmehr:
Geschäftsführer:
Steinbrügge, Carsten
mit der Befugnis die Gesellschaft al-
lein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen |
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a)
05.02.2024
Jensen |
10 |
c)
Die Gesellschaft verfolgt aus-
schließlich und unmittelbar ge-
meinnützige und mildtätige Zwe-
cke im Sinne der Vorschriften
des Abschnitts "steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung.
Zweck der Gesellschaft ist die
Förderung der Altenhilfe gem. §
52 Nr. 4 AO, des Wohlfahrtswe-
sens gem. § 52 Abs. 2 Nr. 9 AO
sowie die selbstlose Unterstützung
der in § 53 AO bezeichneten Per-
sonen.
Diese Zwecke werden insbeson-
dere verwirklicht durch die Er-
richtung, den Erwerb, die Ver-
waltung und den Betrieb von Hei-
men-, Pflege- und Sozialeinrich-
tungen aller Art für hilfebedürfti-
ge, kranke, behinderte und ältere
Menschen, insbesondere im Rah-
men des Sozialgesetzbuches, und
allen ähnlichen damit verbunde-
nen Tätigkeiten. Die Zwecke wer-
den auch verwirklicht durch plan-
mäßiges Zusammenwirken mit
Gesellschaften des DIAKO-Ver-
bundes und mit anderen Körper-
schaften, die die Voraussetzungen
der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Die
Gesellschaften, mit denen zur ge-
meinsamen Verwirklichung der
obengenannten Zwecke planmä-
ßig zusammengewirkt wird, und
die Art und Weise des Zusam-
menwirkens sind in der Anlage in-
nerhalb des Gesellschaftsvertrages
dargestellt.
Die Gesellschaft kann Nebenein-
richtungen und flankierende Ein-
richtungen unterhalten und betrei-
ben. Die Gesellschaft kann alle
Geschäfte eingehen, die zur Errei-
chung oder Förderung des Gesell-
schaftszwecks dienlich sind. Sie
darf zu diesem Zweck auch selbst-
ständige Gesellschaften errichten
oder sich an solchen beteiligen. |
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a)
Die Gesellschaft hat einen oder meh-
rere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaft-
lich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Ge-
meinschaft mit einem Prokuristen
vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt
werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem
Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich
selbst oder als Vertreter Dritter abzu-
schließen, befreit werden. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung
vom 15.12.2023 hat die Neufas-
sung des Gesellschaftsvertrages be-
schlossen. Dabei wurden geändert:
Der Gegenstand des Unternehmens
und die allgemeine Vertretungsre-
gelung. |
a)
21.12.2023
Stach |
9 |
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b)
Geschäftsführer:
3.
Steinbrügge, Carsten, * ‒.‒.‒‒,
Osterrönfeld
mit der Befugnis die Gesellschaft al-
lein zu vertreten
Nicht mehr Geschäftsführer:
1. Drückler, Klaus |
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a)
03.11.2023
Jensen |