Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
9 |
a)
DIAKO Altenhilfe Diemelsee gGmbH
c)
1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige und
mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung (AO).
2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
der Altenhilfe, des Wohlfahrtswesens sowie
die selbstlose Unterstützung von
hilfsbedürftigen Personen im Sinne des §
53 AO, die infolge ihres körperlichen,
geistigen oder seelischen Zustands auf die
Hilfe anderer angewiesen sind.
Die Zwecke der Förderung der Jugendhilfe,
der Erziehung, der Berufsbildung und der
Hilfe für politisch, rassisch oder religiös
Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene und
Kriegsopfer werden durch planmäßiges
Zusammenwirken im Sinne des § 57 Abs. 3
AO mit anderen steuerbegünstigten
Körperschaften im Konzernverbund
verwirklicht.
3. Der Satzungszweck wird verwirklicht
insbesondere durch die Unterhaltung und
den Betrieb von Alten- und Pflegeheimen.
4. Die Gesellschaft verfolgt ihre in Ziffer 2
genannten steuerbegünstigten Zwecke
auch im Rahmen eines planmäßigen
Zusammenwirkens mit weiteren
steuerbegünstigten Körperschaften, die die
Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO
erfüllen, insbesondere mit den zum
Gesamtunternehmen der Stiftung WDS
Waldecksches Diakonissenhaus
Sophienheim gehörenden Tochter- und
Beteiligungsgesellschaften durch das
Erbringen von Dienstleistungen jeglicher
Art, durch Nutzungsüberlassung sowie
durch die Überlassung von Personal. Zu
den Leistungen gehören insbesondere die
Erbringung von Beratungs- und
Unterstützungsleistungen. |
|
b)
Vertretungsbefugnis geändert, nun:
Geschäftsführer:
Kiefer, Stefan, Frankenberg, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
|
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 14.11.2023 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in der Präambel und in
den §§ 1 (Firma), 2 (Zweck und Gegenstand des
Unternehmens), 3 (Steuerbegünstigte Zwecke), 5
(Stammkapital), 8 (Die Gesellschafterversammlung) und 14
(Satzungsänderung und Auflösung der Gesellschaft)
beschlossen. |
a)
27.12.2023
Damitsch |
HRB 1505: WDS Altenhilfe Diemelsee gGmbH, Bad Arolsen, Helenenstr. 14, 34454 Bad Arolsen. Nicht mehr Geschäftsführer: Höhle, Wilfried, Twistetal-Berndorf, * ‒.‒.‒‒.
HRB 1505: WDS Altenhilfe Diemelsee gGmbH, Bad Arolsen, Helenenstr. 14, 34454 Bad Arolsen. Bestellt als Geschäftsführer: Kiefer, Stefan, Frankenberg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 1505: Alten- und Pflegeheime im Landkreis Waldeck-Frankenberg gemeinnützige GmbH, Bad Arolsen, Helenenstr. 14, 34454 Bad Arolsen. Die Gesellschafterversammlung vom 16.08.2018 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr, Dauer), 2 (Zweck und Gegenstand der Gesellschaft), 5 (Stammkapital), 11 (Geschäftsführung) und 12 (Vertretung der Gesellschaft) beschlossen. Neue Firma: WDS Altenhilfe Diemelsee gGmbH. Neuer Gegenstand: 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens sowie die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. 3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Unterhaltung und den Betrieb von Alten- und Pflegeheimen. 4. Der Satzungszweck kann auch verwirklicht werden durch die Beschaffung von Mitteln im Sinne des § 58 Nr. 1 AO zur Förderung der in Ziffer 2 genannten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. Insbesondere sollen die Mittel nach § 58 Nr. 1 AO den zum Unternehmensverbund der DIAKO Waldeck-Frankenberg gehörenden steuerbegünstigten Körperschaften für deren steuerbegünstigte Zwecke zugewendet werden. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft stets allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss partiell für Rechtsgeschäften mit anderen steuerbegünstigten Organisationen oder für ein einzelnes konkretes Rechtsgeschäft ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme dieser Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
HRB 1505:Alten- und Pflegeheime im Landkreis Waldeck-Frankenberg gemeinnützige GmbH, Bad Arolsen, Helenenstr. 14, 34454 Bad Arolsen.Die Gesellschafterversammlung vom 16.04.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) sowie in § 3 (Auflösung) beschlossen. Neuer Gegenstand: I. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. II. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Altenhilfe. III. Der Satzungszweck wird verwirktlicht insbesondere durch die Unterhaltung von Alten- und Pflegeheimen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte und Maßnahmen betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie ist berechtigt, Betriebe und Einrichtungen zu gründen, zu übernehmen und sich an solchen zu beteiligen, wenn dies dem Zweck der Gesellschaft dient. IV. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus MItteln der Körperschaft erhalten. V. Mittel der Gesellschaft dürfen nur zu satzungsmäßigen Zwecken verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
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