HRB 9682: DIAL Marketing Service GmbH, Weilrod, Weilblick 16, 61276 Weilrod. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.06.2017 mit Änderung vom 25.08.2017. Geschäftsanschrift: Weilblick 16, 61276 Weilrod. Gegenstand: Die Erbringung von Marketingdienstleistungen, Lager und Versand von Werbe- und Merchandisingartikeln sowie Mailing- und Verpackungsservice. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Später-Esser, Tatjana, Weilrod, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 9517: Esser Druck & Medien GmbH, Weilrod, Weilblick 16, 61276 Weilrod. Die Gesellschafterversammlung vom 04.08.2017 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Aufnahme durch Ausgliederung mit der Druckerei Esser, Inh. Götz Esser e. K. (Amtsgericht Königstein im Taunus HRA 3733) und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 04.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Götz Esser, Weilrod, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma Druckerei Esser, Inh. Gört Esser e. K. in Weilrod (Amtsgericht Königstein i. Ts., HRA 3733) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wurde am 22.08.2017 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Im übrigen wird auf den Verschmelzungsvertrag vom 04.08.2017 Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach dem die Ausgliederung (§§ 125, 19 Abs. 3 und 152 ff UmwG UmwG) bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.