DIB Denkmal Immobilien Bodensee GmbH, Radolfzell am Bodensee, Tegginger Straße 14 b, 78315 Radolfzell am Bodensee.Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 02.06.2010 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
DIB Denkmal Immobilien Bodensee GmbH, Radolfzell am Bodensee, Tegginger Straße 14 b, 78315 Radolfzell am Bodensee.Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Tegginger Straße 14 b, 78315 Radolfzell am Bodensee. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.05.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Gnädinger und Mayer GmbH", Radolfzell am Bodensee (Amtsgericht Freiburg i.Br. HRB 550334) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
DIB Denkmal Immobilien Bodensee GmbH, Radolfzell am Bodensee (Tegginger Str. 14 b, 78315 Radolfzell am Bodensee). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.11.2007. Gegenstand: Vermittlung und Vertrieb von Immobilien, Ankauf und Verkauf, Anmietung und Vermietung von Immobilien in eigenem und fremden Namen, Beschaffung von Finanzierungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Gnädinger, Markus, Volkertshausen, * ‒.‒.‒‒; Mayer, Andreas, Radolfzell am Bodensee, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.