HRB 13846: DICOLOR Europe GmbH, Krefeld, Bischofstraße 80, 47809 Krefeld. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRB 13846: DICOLOR Europe GmbH, Krefeld, Bischofstraße 80, 47809 Krefeld. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt.
HRB 13846: DICOLOR Europe GmbH, Krefeld, Bischofstraße 80, 47809 Krefeld. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Ist ein Liquidator bestellt, vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder einem Liquidator gemeinschaftlich mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafterversammlung ist berechtigt, einem oder mehreren Liquidatoren die Befugnis zur Einzelvertretung der Gesellschaft zuzuerkennen. Jedem Liquidator kann durch Gesellschafterbeschluss die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft bei Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. geändert, jetzt Liquidator: Xu, Qing, Anhui / China, * ‒.‒.‒‒.
DICOLOR Europe GmbH, Krefeld, Bischofstraße 80, 47809 Krefeld. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.10.2011. Geschäftsanschrift: Bischofstraße 80, 47809 Krefeld. Gegenstand: Der internationale Handel, Import, Export und Vertrieb von und mit Waren und Dienstleistungen aller Art, insbesondere mit LED Produkten sowie die Vermietung von LED-Produkten. Stammkapital: 200.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder einen Geschäftsführer gemeinschaftlich mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafterversammlung ist berechtigt, einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis zur Einzelvertretung der Gesellschaft zuzuerkennen. Jedem Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft bei Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. Geschäftsführer: Xu, Qing, Anhui/ VR China, * ‒.‒.‒‒.