HRB 18696: DIDE Verwaltungs GmbH, St. Wendel, Gewerbepark 1 a, 66606 St. Wendel. Von Amts wegen eingetragen nach § 394 FamFG: Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gelöscht.
HRB 18696: DIDE Verwaltungs GmbH, St. Wendel, Gewerbepark 1 a, 66606 St. Wendel. Es ist beabsichtigt, die Gesellschaft von Amts wegen gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit zu löschen. Gegen die Löschung von Amts wegen ist das Rechtsmittel des Widerspruchs statthaft. Der Widerspruch ist binnen einer Frist von 3 Monaten beginnend mit dem Tag dieser Veröffentlichung durch Einreichen eines Widerspruchsschreibens -schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle- beim Amtsgericht Saarbrücken, -zentrales Handelsregister-, Mainzerstr.178, 66121 Saarbrücken einzulegen. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Löschungsankündigung enthalten sowie die Erklärung, dass Widerspruch eingelegt wird. Er ist vom Widerspruchsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
HRB 18696: DIDE Verwaltungs GmbH, St. Wendel, Gewerbepark 1 a, 66606 St. Wendel. Die Gesellschaft ist kraft Gesetzes aufgelöst. Gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
HRB 18696: DIDE Verwaltungs GmbH, St. Wendel, Gewerbepark 1 a, 66606 St. Wendel. Das am 01.12.2010 eröffnete Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts Saarbrücken (114 IN 30/10) vom 21.10.2015 nach Schlussverteilung aufgehoben worden.
DIDE Verwaltungs GmbH, St. Wendel, Gewerbepark 1 a, 66606 St. Wendel.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.05.2010. Geschäftsanschrift: Gewerbepark 1 a, 66606 St. Wendel. Die Verwaltung eigenen Vermögens. 400.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Haas, Christian, Tattendorf/Österreich, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der IMB Vermögensverwaltung AG, St. Wendel (Amtsgericht Saarbrücken, HRB 16816) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 07.05.2010. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.