DIE JOBMACHER GmbH, Karlsruhe, Karlstr. 27, 76133 Karlsruhe. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 27.05.2011 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Der zwischen der Gesellschaft und der "DIE JOBMACHER Holding GmbH", Kiel (Amtsgericht Amtsgericht Kiel HRB 11379 KI) am 27.07.2010 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist mit Wirkung zum 27.05.2011 infolge Verschmelzung beendet. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
DIE JOBMACHER GmbH, Karlsruhe, Karlstr. 27, 76133 Karlsruhe. Nicht mehr Geschäftsführer: Uckele, Thomas, Remchingen, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 17.05.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "DIE JOBMACHER GmbH", Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 114977) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
DIE JOBMACHER GmbH, Karlsruhe, Karlstr. 27, 76133 Karlsruhe. Nicht mehr Geschäftsführer: Schneider, Hannes, Heikendorf, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Webelhaus, Markus, Weßling, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
DIE JOBMACHER Industrietechnik Mannheim GmbH, Mannheim, Feldstr. 82, 68259 Mannheim. Die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz der Gesellschaft) beschlossen. Firma geändert; nun: DIE JOBMACHER GmbH. Sitz verlegt; nun: Karlsruhe. Neue Geschäftsanschrift: Karlstr. 27, 76133 Karlsruhe.
DIE JOBMACHER Industrietechnik Mannheim GmbH, Mannheim, Feldstr. 82, 68259 Mannheim.Bestellt als Geschäftsführer: Uckele, Thomas, Remchingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Mit der "DIE JOBMACHER Holding GmbH", Kiel (Amtsgericht Kiel HRB 11379 Kl) wurde am 27.07.2010 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlungen am 27.07.2010 zugestimmt haben. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden (Unternehmensvertrag und Zustimmungsbeschlüsse) wird Bezug genommen.
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