DIE REPRO GmbH, Ludwigsburg, (Carl-Benz-Str. 9, 71634 Ludwigsburg).Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 10.10.2008 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
DIE REPRO GmbH, Ludwigsburg, (Carl-Benz-Str. 9, 71634 Ludwigsburg).Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 18.08.2008 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Raff digital GmbH", Riederich (Amtsgericht Stuttgart HRB 361302) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
DIE REPRO GmbH, Ludwigsburg (Carl-Benz-Str. 9, 71634 Ludwigsburg). Mit der "Raff Holding GmbH", Riederich (Amtsgericht Stuttgart HRB 361444) wurde am 20.08.2007 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlungen am 22.08.2007 zugestimmt haben.