HRB 82074: DIE TECHNOLOGEN lT & ENGINEERING GmbH, Bergisch Gladbach, Friedrich-Ebert-Straße 75, 51429 Bergisch Gladbach. Prokura erloschen: Banmann, André, Harsewinkel, * ‒.‒.‒‒.
HRB 82074: DIE TECHNOLOGEN lT & ENGINEERING GmbH, Bergisch Gladbach, Friedrich-Ebert-Straße 75, 51429 Bergisch Gladbach. Die Gesellschafterversammlung vom 24.02.2017 die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Insbesondere wurden redaktionell geändert: § 1 (Firmal) § 1 (Sitz) § 2 (Gegenstand des Unternehmens) § 3 (Stammkapital) § 4 (Geschäftsführung und Vertretung).
HRB 82074: DIE TECHNOLOGEN lT & ENGINEERING GmbH, Bergisch Gladbach, Friedrich-Ebert-Straße 75, 51429 Bergisch Gladbach. Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages beschlossen in § 5 (Gesellschafter) § 13 (Verfügung über Geschäftsanteile) § 17 (Kündigung eines Gesellschafters) und § 20 (Wettbewerbsverbot).
HRB 82074: MIFO Engineering GmbH, Bergisch Gladbach, Friedrich-Ebert-Straße 75, 51429 Bergisch Gladbach. Die Gesellschafterversammlung vom 18.03.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Rechtsform, Firma, Sitz) Ziffer 2. und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: DIE TECHNOLOGEN lT & ENGINEERING GmbH.
HRB 82074: MIFO Engineering GmbH, Bergisch Gladbach, Friedrich-Ebert-Straße 75, 51429 Bergisch Gladbach. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.02.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.02.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.02.2016 mit der Managementinstitut für Organisationsentwicklung Wagner GmbH mit Sitz in Paderborn (Amtsgericht Paderborn, HRB 7955) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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