DIEDENHOFEN GmbH, Sankt Augustin, (Otto-von-Guericke Straße 1, 53757 Sankt Augustin).Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform ( Amtsgericht Siegburg HRA 5202) am 06.10.2009 wirksam geworden.
DIEDENHOFEN GmbH, Sankt Augustin, (Otto-von-Guericke Straße 1, 53757 Sankt Augustin).Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 27.08.2009 im Wege des Formwechsels in die DIEDENHOFEN GmbH & Co. KG mit Sitz in Sankt Augustin (Amtsgericht Siegburg 41 AR 539/2009) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.