HRB 83499: DIF RE Erneuerbare Energien 3 GmbH, Frankfurt am Main, An der Welle 5, 60322 Frankfurt am Main. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 83499: DIF RE Erneuerbare Energien 3 GmbH, Frankfurt am Main, An der Welle 5, 60322 Frankfurt am Main. Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Lau, David, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒; von Hörsten, Carl Jobst, Göhrde, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 83499: DIF RE Erneuerbare Energien 3 GmbH, Frankfurt am Main, An der Welle 5, 60322 Frankfurt am Main. Nicht mehr Geschäftsführer: Wiesenthal, Thomas, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Lau, David, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒; von Hörsten, Carl Jobst, Göhrde, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 83499: DIF RE Erneuerbare Energien 3 GmbH, Frankfurt am Main, Große Eschenheimer Straße 45, 60313 Frankfurt am Main. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: An der Welle 5, 60322 Frankfurt am Main.
DIF RE Erneuerbare Energien 3 GmbH, Frankfurt am Main, Große Eschenheimer Straße 45, 60313 Frankfurt am Main.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 25.02.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 24.02.2010 und 25.02.2010 mit der Allco Wind Energy (Luxembourg) No. 6 S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg (Registre de Commerce et Sociétés Luxembourg Nummer B 134.010) im Wege der grenzüberschreitenden Verschmelzung verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des übernehmenden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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