DIGITAL-PLAN GmbH Durchführung von Ingenieurleistungen, Photogrammetrie und Geoinformatik, Hildesheim, Am Flugplatz 6, 31137 Hildesheim. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden GI-Consult GmbH am 16.04.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
DIGITAL-PLAN GmbH Durchführung von Ingenieurleistungen, Photogrammetrie und Geoinformatik, Hildesheim, Am Flugplatz 6, 31137 Hildesheim. Prokura erloschen: Gerschütz, Claudia, Randersacker, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.03.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.03.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 14.03.2013 mit der GI-CONSULT GmbH mit Sitz in Giebelstadt (Amtsgericht Würzburg HRB 11811) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.