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DIK Prüfgesellschaft mbH, Hannover (HRB 215656)

Firmendaten

Anschrift
Eupener Str. 33
30519 Hannover
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2017
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 215656
Amtsgericht: Hannover
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die DIK Prüfgesellschaft mbH aus Hannover ist im Handelsregister Hannover unter der Nummer HRB 215656 verzeichnet. Nach der Gründung am 24.08.2017 hat die DIK Prüfgesellschaft mbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Durchführung von Prüfungen und industrieller Auftragsforschung auf den Gebieten polymere Materialien, Verbundmaterialien sowie der Kunststoff- und Kautschuktechnologie.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die DIK Prüfgesellschaft mbH weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 17.06.2020)

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Registermeldungen 3

Calendar 22.12.2017
Veränderung

HRB 215656: DIK Prüfgesellschaft mbH, Hannover, Eupener Str. 33, 30519 Hannover. Die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2017 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in § 3 (Dauer) und § 5 (Stammkapital und Geschäftsanteile) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR auf 30.000,00 EUR beschlossen.

Calendar 06.09.2017
Veränderung

HRB 215656: DIK Prüfgesellschaft mbH, Hannover, Eupener Str. 33, 30519 Hannover. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 06.09.2017 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Calendar 05.09.2017
Neueintragung

HRB 215656: DIK Prüfgesellschaft mbH, Hannover, Eupener Str. 33, 30519 Hannover. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.08.2017. Geschäftsanschrift: Eupener Str. 33, 30519 Hannover. Gegenstand: Durchführung von Prüfungen und industrieller Auftragsforschung auf den Gebieten polymere Materialien, Verbundmaterialien sowie der Kunststoff- und Kautschuktechnologie. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Prof. Dr. Giese, Ulrich, Algermissen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung eines Vermögensteiles (wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb "Auftragsforschung") der Deutsches Institut für Kautschuktechnologie e.V. mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover VR 4890 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 24.08.2017 und des Zustimmungsbeschlusses der Mitgliedersammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.08.2017. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Historie 1

05.09.2017
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Ulrich Giese
Geschäftsführer

Registervorgang

Neueintragung 05.09.2017