HRB 20592:DIL Institut für Lebensmitteltechnik GmbH, Quakenbrück, Prof.-von-Klitzing-Straße 7 a, 49610 Quakenbrück.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden DIL Technologie GmbH am 28.08.2015 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRB 20592:DIL Institut für Lebensmitteltechnik GmbH, Quakenbrück, Prof.-von-Klitzing-Straße 7 a, 49610 Quakenbrück.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.07.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.07.2015 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 22.07.2015 mit der DIL Technologie GmbH mit Sitz in Quakenbrück (Amtsgericht Osnabrück HRB 203978) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.