DILO J.V. GmbH, Babenhausen, Frundsbergstr. 36, 87727 Babenhausen. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 05.07.2011 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der DILO-Gesellschaft Probst & Co. KG mit dem Sitz in Babenhausen (Amtsgericht Memmingen, HRA 3103) verschmolzen. Die Verschmelzung wurde am 15.07.2011 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Memmingen, HRA 3103). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
87727 Babenhausen
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Amtsgericht: Memmingen
Rechtsform: GmbH