HRB 12894: DIP Systemtechnik GmbH, Homburg, Neue Industriestraße 10, 66424 Homburg. Von Amts wegen eingetragen nach § 394 FamFG: Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gelöscht.
HRB 12894: DIP Systemtechnik GmbH, Homburg, Neue Industriestraße 10, 66424 Homburg. Es ist beabsichtigt, die Gesellschaft von Amts wegen gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit zu löschen. Gegen die Löschung von Amts wegen ist das Rechtsmittel des Widerspruchs statthaft. Der Widerspruch ist binnen einer Frist von 3 Monaten beginnend mit dem Tag dieser Veröffentlichung durch Einreichen eines Widerspruchsschreibens -schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle- beim Amtsgericht Saarbrücken, -zentrales Handelsregister-, Mainzerstr.178, 66121 Saarbrücken einzulegen. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Löschungsankündigung enthalten sowie die Erklärung, dass Widerspruch eingelegt wird. Er ist vom Widerspruchsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
DIP Systemtechnik GmbH, Homburg, (Neue Industriestraße 10, 66424 Homburg).Durch Beschluß des Amtsgerichts Saarbrücken (Az.: 103 IN 36/09) vom 01.10.2009 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist infolge Eröffnung des Insolvenzverfahrens kraft Gesetzes aufgelöst. Gemäß § 65 Absatz 1 Satz 3 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
DIP Systemtechnik GmbH, Homburg (Neue Industriestraße 10, 66424 Homburg). Die Gesellschafterversammlung vom 04.08.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR auf 26.100,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der WSD Consulting GmbH mit Sitz in Homburg (AG Saarbrücken HRB 3693) beschlossen. Bestellt als Geschäftsführer: Stephan-Diener, Waltraud, Kirkel, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Stephan-Diener, Waltraud, geb. Rupp, Kirkel, * ‒.‒.‒‒.
DIP Systemtechnik GmbH, Homburg (Neue Industriestraße 10, 66424 Homburg). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 04.08.2008 mit der WSD Consulting GmbH mit Sitz in Homburg (AG Saarbrücken HRB 3693) als übertragender Gesellschaft gegen Gewährung von Geschäftsanteilen unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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