HRB 163573 B: DISA Service GmbH, Berlin, Auguste-Viktoria-Straße 24, 14193 Berlin. Gegenstand: Die Beteiligung an anderen Gesellschaften und die Übernahme der Geschäftsführung, Beratung und/oder Vertretung von Gesellschaften sowie die Ausführung von Facility-Service-Arbeiten jeder Art, Schadstoffsanierung, Brandschadensanierung, Gebäudetrocknung und Trockenlegung, Abbruch, sowie alle in den vorgenannten Segmenten anfallenden Managementtätigkeiten sowie die Wohnimmobilienverwaltung nach § 34 c Abs. 1 Nr. 4 GewO. Innerhalb der vorgenannten Bereiche ist die Gesellschaft zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig und nützlich erscheinen. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 22.04.2021 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand).
HRB 163573 B: DISA Service GmbH, Berlin, Auguste-Viktoria-Straße 24, 14193 Berlin. Gegenstand: Die Beteiligung an anderen Gesellschaften und die Übernahme der Geschäftsführung, Beratung und/oder Vertretung von Gesellschaften sowie die Ausführung von Facility-Service-Arbeiten jeder Art, Schadstoffsanierung, Brandschadensanierung, Gebäudetrocknung und Trockenlegung, Abbruch, sowie alle in den vorgenannten Segmenten anfallenden Managementtätigkeiten. Innerhalb der vorgenannten Bereiche ist die Gesellschaft zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig und nützlich erscheinen. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.12.2020 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand).
HRB 163573 B: Firma / Name vormals: DISA Geschäftsführungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Berlin, Auguste-Viktoria-Straße 24, 14193 Berlin. Firma: DISA Service GmbH; Änderung zu Nr. 1: Änderung des Wohnortes; Geschäftsführer: Kurtze, Olaf, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 26.11.2020 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.11.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die DISA Service GmbH - Dienstleistungsunternehmen für Industriewartung und Sanierung mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 192792 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRA 49683 B: DISA Grundstücksentwicklungs GmbH & Co. KG, Berlin, Auguste-Viktoria-Straße 24, 14193 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschafterversammlung vom 21.08.2019 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die DISA Grundstücksentwicklungs GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 210707) beschlossen. Die Firma ist hier gelöscht. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 210707 B: DISA Grundstücksentwicklungs GmbH, Berlin, Auguste-Viktoria-Straße 24, 14193 Berlin. Firma: DISA Grundstücksentwicklungs GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Auguste-Viktoria-Straße 24, 14193 Berlin; Gegenstand: Die Entwicklung, Erschließung, Vermarktung sowie Unterhaltung von Grundeigentum. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Kurtze, Olaf, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 21.08.2019; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der DISA Grundstücksentwicklungs GmbH & Co. KG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRA 49683 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 21.08.2019. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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