HRB 67218: DIWG Deutsche Immobilien Wirtschafts Gesellschaft mbH, Düsseldorf, Berliner Allee 51-53, 40212 Düsseldorf. Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden JS+P GmbH am 12.08.2015 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
HRB 67218: DIWG Deutsche Immobilien Wirtschafts Gesellschaft mbH, Düsseldorf, Berliner Allee 51-53, 40212 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.06.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der JS+P GmbH mit Sitz in Düsseldorf (HRB 52842) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 67218: DIWG Deutsche Immobilien Wirtschafts Gesellschaft mbH, Düsseldorf, Berliner Allee 51-53, 40212 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.06.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der DIWG Deutsche Immobilien Wirtschafts Gesellschaft mbH accounting mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 67763) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 67218:DIWG Deutsche Immobilien Wirtschafts Gesellschaft mbH, Düsseldorf, Berliner Allee 51-53, 40212 Düsseldorf.Prokura erloschen: Seeger, Marc Rainer, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒.
DIWG Deutsche Immobilien Wirtschafts Gesellschaft mbH, Düsseldorf, Berliner Allee 51-53, 40212 Düsseldorf. Die Gesellschafterversammlung vom 01.06.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 2 und damit des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die kaufmännische und technische Immobilienverwaltung von gewerblichen und wohnungswirtschaftlich geprägten Immobilien, deren Vermögensmanagement sowie die allgemeine Beratung von Immobilieneigentümern. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Jaletzky, Horst, Essen, * ‒.‒.‒‒; Seeger, Marc, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒.
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