HRB 17099: DJK Dom Minden KITA gGmbH, Minden, Kleiner Domhof 30, 32423 Minden. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 27.05.2020 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 17099: DJK Dom Minden KITA gGmbH, Minden, Kleiner Domhof 30, 32423 Minden. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.03.2020. Geschäftsanschrift: Kleiner Domhof 30, 32423 Minden. Das Betreiben von Kindergärten, Beschaffung von Mitteln durch Beiträge, Spenden sowie durch Veranstaltungen, die der ideellen Werbung für den geförderten Zweck dienen, und die Weitergabe dieser Mittel zur ideellen und finanziellen Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften einschließlich Körperschaften des öffentlichen Rechts. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kurze, Stephan, Minden, * ‒.‒.‒‒; Vollendorf, Elke, Minden, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen des DJK Dom Minden e.V. (Deutsche Jugend Kraft) mit Sitz in Minden (Amtsgericht Bad Oeynhausen, VR 40984) nach Maßgabe des Ausgliederungsberichtes vom 20.06.2019 und des Zustimmungsbeschlusses der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11.07.2019. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.