HRB 720244: DK Haustechnik GmbH, Offenburg, Franz-Philipp-Straße 40, 77656 Offenburg. Die Gesellschafterversammlung vom 03.01.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Berghaupten. Neue Geschäftsanschrift: Im Fruchtfeld 14, 77791 Berghaupten. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei Geschäftsführer: Küster, Dominik Sebastian, Offenburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 720244: DK Haustechnik GmbH, Offenburg, Franz-Philipp-Straße 40, 77656 Offenburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.06.2019. Geschäftsanschrift: Franz-Philipp-Straße 40, 77656 Offenburg. Gegenstand: Dienstleistungen im Bereich Sanitär- und Heizungstechnik. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Küster, Dominik, Offenburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Dominik Küster, Offenburg, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "DK Haustechnik e.K.", Offenburg (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 705878) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplans vom 06.06.2019. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.