HRB 104219: DK Media GmbH, Leverkusen, Stauffenbergstraße 14-20, 51379 Leverkusen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Kölner Straße 79-81, 51379 Leverkusen.
HRB 104219: DK Media GmbH, Leverkusen, Stauffenbergstraße 14-20, 51379 Leverkusen. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 08.01.2021 wirksam geworden.
HRB 104219: DK Media GmbH, Leverkusen, Stauffenbergstraße 14-20, 51379 Leverkusen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.12.2020. Geschäftsanschrift: Stauffenbergstraße 14-20, 51379 Leverkusen. Gegenstand: das Webdesign und Onlinemarketing, insbesondere die Erstellung und Suchmaschinenoptimierung und das Schalten von bezahlter Werbung über Online-Portale. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Knoden, Daniel, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des von Herrn Daniel Knoden, Düsseldorf, geb. ‒.‒.‒‒, als Inhaber unter der Firma "Daniel Knoden Online-Marketing e.K." mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRA 26259) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 22.12./30.12.2020. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.