DKG Kommunikations-Gesellschaft für Unternehmens- und Verbandsberatung mbH, Recklinghausen (Elper Weg 26, 45657 Recklinghausen). Die Verschmelzung wurde am 25.04.2005 in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft D + S Consulting- und Management Gesellschaft mbH, Recklinghausen (AG Recklinghausen HRB 4643) eingetragen.
DKG Kommunikations-Gesellschaft für Unternehmens- und Verbandsberatung mbH, Recklinghausen (Elper Weg 26, 45657 Recklinghausen). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.04.2004 und des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.04.2004 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 14.04.2004 mit der D + S Consulting- und Managementgesellschaft mbH (AG Recklinghausen HRB 4643) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.