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a)
Die Generalversammlung vom 18.06.2024 hat
eine Änderung der Satzung in § 16 (Aufgaben
und Pflichten des Vorstandes), § 19
(Willensbildung), § 23 (Gemeinsame
Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), §
25 (Konstituierung, Beschlussfassung), § 27
(Frist und Tagungsort), § 28 (Einberufung und
Tagesordnung), § 33 (Abstimmungen und
Wahlen), § 35 (Versammlungsniederschrift), §
36a (Virtuelle Versammlung, hybride
Versammlung und Versammlung im
gestreckten Verfahren), § 36c (Teilnahme von
Aufsichtsratsmitgliedern an einer
Präsenzversammlung in
Bild und Ton und Übertragung der
Generalversammlung in Bild und Ton) und §
46 (Bekanntmachungen) beschlossen. |
a)
13.09.2024
Janke |
16 |
c)
Gegenstand des Unternehmens ist die
Durchführung von banküblichen und
ergänzenden Geschäften, insbesondere
a) die Pflege des Spargedankens, vor
allem durch Annahme von Einlagen;
b) die Gewährung von Krediten aller Art;
c) die Übernahme von Bürgschaften,
Garantien und sonstigen
Gewährleistungen sowie die
Durchführung von Treuhandgeschäften;
d) die Durchführung des
Zahlungsverkehrs;
e) die Durchführung des
Auslandsgeschäfts einschließlich des
An- und
Verkaufs von Devisen und Sorten;
f) die Vermögensberatung,
Vermögensvermittlung und Vermögens-
Verwaltung;
g) der Erwerb und die Veräußerung
sowie die Verwahrung und Verwaltung
von Wertpapieren und anderen
Vermögenswerten;
h) die Vermittlung oder der Verkauf von
Verträgen, insbesondere Bauspar- und
Energielieferungsverträge und
Versicherungen;
i) die Vermittlung von Immobilien und
grundstücksgleichen Rechten;
j) der Erwerb, die Entwicklung,
Erschließung, Bebauung, Verwaltung,
Vermietung, Verpachtung, Belastung
und Veräußerung von Immobilien sowie
alle damit im Zusammenhang stehenden
sachgerechten oder notwendigen
Geschäfte; dies gilt in gleicher Weise für
grundstücksgleiche Rechte
(z. B. Erbbaurechte sowie Wohnungs-
und Teileigentum);
k) die Erbringung von Beratungs- und
Unterstützungsleistungen, insbesondere
im Zusammenhang mit den übrigen in
Abs. 2 genannten Geschäften,
mit Ausnahme von Tätigkeiten, die einer
Erlaubnis bedürfen, über die die
Genossenschaft im Rahmen ihrer
Banktätigkeit nicht verfügt, z. B. auf
dem Gebiet der Rechts- und
Steuerberatung;
l) der Erwerb, die Verwaltung,
Vermittlung und Veräußerung von
Beteiligungen, insbesondere, aber nicht
nur, an anderen Unternehmen aus dem
Bereich der Immobilienwirtschaft, sowie
alle damit im Zusammenhang stehenden
sachgerechten oder notwendigen
Geschäfte;
m) Testamentsvollstreckung und
Nachlassabwicklung;
n) das Erstellen von Finanzübersichten,
Vertragsmanagement, Optimierung
und Vergleich von Verträgen mit
Ausweis von Einsparpotenzialen mit
Ausnahme von Tätigkeiten, die einer
Erlaubnis bedürfen, über die die
Genossenschaft im Rahmen ihrer
Banktätigkeit nicht verfügt, z.B. auf dem
Gebiet der Rechts- und Steuerberatung. |
Die Nachschusspflicht der
Mitglieder ist ausgeschlossen. |
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a)
Die Generalversammlung vom 14.06.2022 hat
eine Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und
Gegenstand), § 5 (Kündigung), § 6
(Übertragung des Geschäftsguthabens), § 7
(Ausscheiden durch Tod), § 8 (Auflösung
einer juristischen Person oder einer
Personengesellschaft), § 9 (Ausschluss), § 10
(Auseinandersetzung), § 11 (Rechte der
Mitglieder), § 12 (Pflichten der Mitglieder), §
16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstands), §
19 (Willensbildung), § 21 (Organkredite), § 22
(Aufgaben und Pflichten), § 23 (Gemeinsame
Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), §
24 (Zusammensetzung und Wahl des
Aufsichtsrats), § 25 (Konstituierung,
Beschlussfassung), § 26 (Ausübung der
Mitgliedsrechte), § 27 (Frist und Tagungsort),
§ 28 (Einberufung und Tagesordnung), § 29
(Versammlungsleitung), § 31
(Mehrheitserfordernisse), § 32 (Entlastung), §
33 (Abstimmung und Wahlen), § 35
(Versammlungsniederschrift), § 36 (Teilnahme
der Verbände), § 37 (Geschäftsanteil und
Geschäftsguthaben), § 38 (Gesetzliche
Rücklage), § 40 (Nachschusspflicht), § 42
(Jahresabschluss und Lagebericht), § 43
(Verwendung des Jahresüberschusses), § 45
(Liquidation), und § 46 (Bekanntmachungen)
und die Einfügung von § 36a (Schriftliche oder
elektronische Durchführung der
Generalversammlung (virtuelle
Generalversammlung), elektronische
Teilnahme an einer Präsenzversammlung), §
36 b (Schriftliche oder elektronische
Mitwirkung an der Beschlussfassung einer nur
als Präsenzveranstaltung durchgeführten
Generalversammlung) und § 36 c
(Übertragung der Generalversammlung in Bild
und Ton) beschlossen. |
a)
09.08.2022
Langen |