DKMG GmbH, Köln, Schlehenweg 4, 50999 Köln. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
DKMG GmbH, Köln (Schlehenweg 4, 50999 Köln). Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 29.04.2008 wirksam geworden.
DKMG GmbH, Köln (Schlehenweg 4, 50999 Köln). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.02.2008. die Verlagstätigkeit sowie die betriebswirtschaftliche Beratung und Fortbildung, insbesondere auf dem Gebiet der Konzernrechnungslegung und der Finanzberichterstattung nach IFRS sowie die Beteiligung an der Gründung anderer Gesellschaften, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen aller Art. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Grischek, Markus, Köln, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen der DKMG e.K. mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRA 25762 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 29.02.2008. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.