DKT Düker GmbH, Bünde (Südring 6, 32257 Bünde). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden DKT Volker Düker e.K. am 18.10.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
DKT Düker GmbH, Bünde (Südring 6, 32257 Bünde). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2005 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.08.2005 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der DKT Volker Düker e. K. (Amtsgericht Bad Oeynhausen - HRA 6239) auftretenden Kaufmann Düker, Volker übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Vermögensübertragung formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Vermögensübertragung formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Vermögensübertragung formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.