HRA 4053: DKV EURO SERVICE GmbH + Co. KG, Ratingen, Balcke-Dürr-Allee 3, 40882 Ratingen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der DKV MOBILITY SERVICES BUSINESS CENTER GmbH + Co. KG mit Sitz in Ratingen (Amtsgericht Düsseldorf, HRA 21274) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 4053: DKV EURO SERVICE GmbH + Co. KG, Ratingen, Balcke-Dürr-Allee 3, 40882 Ratingen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 08.05.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.05.2019 und der Gesellschafterversammlung der EUROROUTE SERVICE GmbH vom 08.05.2019 Teile ihres Vermögens, nämlich ihre Beteiligung an der DKV EURO SERVICE ROMANIA SRL mit dem Sitz in Bukarest, Rumänien (Ministerul Justitiei - Oficiul National Al Registrului Comertului, J40/13235/2008) in Höhe von RON 10.00, als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die EUROROUTE SERVICE GmbH mit Sitz in Ratingen (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 108) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 4053: DKV EURO SERVICE GmbH + Co. KG, Ratingen, Balcke-Dürr-Allee 3, 40882 Ratingen. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: NOVOFLEET Verwaltungsgesellschaft mbH, Ratingen (Amtsgericht Düsseldorf HRB 64418).
HRA 4053: DKV EURO SERVICE GmbH + Co. KG, Ratingen, Balcke-Dürr-Allee 3, 40882 Ratingen. Im Zuge der Verschmelzung eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: NOVOFLEET Verwaltungsgesellschaft mbH, Ratingen (Amtsgericht Düsseldorf HRB 64418). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.03.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.03.2018 mit der NOVOFLEET GmbH + Co. KG mit Sitz in Ratingen (Amtsgericht Düsseldorf, HRA 21266) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 4053: DKV EURO SERVICE GmbH + Co. KG, Ratingen, Balcke-Dürr-Allee 3, 40882 Ratingen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 09.07.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer und der Gesellschafterversammlung der DKV Beteiligungsgesellschaft mbH vom selben Tage Teile ihres Vermögens (Ausgliederung von Beteiligungen) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die DKV Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Ratingen (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 62443) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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