HRB 73921: DL Deutsche Leiterplatten GmbH, Köln, Dieselstraße 8, 50859 Köln. Nach Sitzverlegung (jetzt Amtsgericht Potsdam, HRB 28707 P Blankenfelde-Mahlow.
HRB 28707 P: DL Deutsche Leiterplatten GmbH, Blankenfelde-Mahlow, Ludwig-Erhard-Ring 4, 15827 Blankenfelde-Mahlow OT Dahlewitz. inländische Geschäftsanschrift: Ludwig-Erhard-Ring 4, 15827 Blankenfelde-Mahlow OT Dahlewitz; Gegenstand: Die Herstellung und der Vertrieb von Leiterplatten. Kapital: 50.000 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: Mang, Manuel, * ‒.‒.‒‒, Blankenfelde-Mahlow OT Dahlewitz; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 27.06.1984 zuletzt geändert durch Beschluss vom 25.08.2011 Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 06.01.2016 ist der Sitz der Gesellschaft von Köln (Amtsgericht Köln, HRB 73921) nach Blankenfelde-Mahlow verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 Satz 2 (Sitz). Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2011 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 25.08.2011 ist die DL Deutsche Leiterplatten GmbH mit Sitz in Köln, eingetragen beim Amtsgericht Köln unter HRB 69406, durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Tag der ersten Eintragung: 23.08.1984
DL Deutsche Leiterplatten GmbH, Köln, Dieselstraße 8, 50859 Köln. Prokura erloschen: Heyers, Georg, Pulheim, * ‒.‒.‒‒.
EMP Electronic + Mechanik Product Leasing Verwaltungs GmbH, Schmitten (Dieselstraße 8, 50859 Köln). Neuer Sitz: Köln. Der Sitz ist nach Köln (jetzt Amtsgericht Köln, HRB 73921) verlegt.
DL Deutsche Leiterplatten GmbH, Köln, Dieselstraße 8, 50859 Köln. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.06.1984 Die Gesellschafterversammlung vom 25.08.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Schmitten (bisher Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 8121) nach Köln beschlossen. Ferner wurde das Stammkapital auf Euro umgestellt und von 25.564,59 EUR um 24.435,41 EUR auf 50.000,00 EUR erhöht mit Änderung von § 3 und § 2 (Gegenstand des Unternehmens) geändert. Die Firma, § 1, wurde geändert. Der Gesellschaftsvertrag wurde neugefasst. Geschäftsanschrift: Dieselstraße 8, 50859 Köln. Gegenstand: die Herstellung und der Vertrieb von Leiterplatten. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Mang, Manuel, Dahlewitz, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Heyers, Georg, Pulheim, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.08.2011 mit der DL Deutsche Leiterplatten GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 69406) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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