Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
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b)
Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen
Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Das Registerblatt ist geschlossen. |
a)
08.12.2022
Freitag
b)
Fall 10 |
DLS Reisinger GmbH, Kaiserslautern, Dansenberger Str. 17, 67661 Kaiserslautern. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Liquidator: Reisinger, Andreas, Kaiserslautern, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Reisinger, Andreas, Kaiserslautern, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
DLS Reisinger GmbH, Kaiserslautern, Forellenstr. 2, 67659 Kaiserslautern.Geschäftsanschrift: Dansenberger Str. 17, 67661 Kaiserslautern.
DLS Reisinger Verwaltungs-GmbH, Kaiserslautern (Forellenstr. 2, 67659 Kaiserslautern). Die Gesellschafterversammlung vom 30.08.2006 mit Nachtrag vom 01.06.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz und Geschäftsjahr) und mit ihr die Änderung der Firma, sowie eine Änderung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: DLS Reisinger GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist die Ausführung von Abbrucharbeiten und Erdarbeiten, die Gestaltung von Außenanlagen und das Baumanagement sowie die Übernahme von Bauträger und Baubetreuungstätigkeiten, welche nach § 34 c Abs. 1 Nr. 2 GewO genehmigungspflichtig sind. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2006 und der Nachtragsvereinbarung vom 01.06.2007, sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.08.2006 bzw. vom 01.06.2007 und der Gesellschafterversammlungen des übertragenden Rechtsträgers an den selben Tagen mit der DLS Reisinger GmbH & Co KG mit Sitz in Kaiserslautern (AG Kaiserslautern HRA 2557) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.