HRB 1476: DLZE Dienstleistungszentrum für Technik und Logistik Emmerke GmbH, Giesen, Gutenbergstr. 5, 31180 Giesen. Einzelprokura: Ahrens, Uwe, Gronau, * ‒.‒.‒‒.
Zentralwerkstatt für Unterhaltungselektronik Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Giesen, Gutenbergstr. 5, 31180 Giesen.Die Gesellschafterversammlung vom 06.08.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 28.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der ServiceLine & Logist-x GmbH, Giesen (Amtsgericht Hildesheim, HRB 2366) beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 06.08.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 und 2 und mit ihr die Änderung der Firma und des Gegenstandes beschlossen. Neue Firma: DLZE Dienstleistungszentrum für Technik und Logistik Emmerke GmbH. Geschäftsanschrift: Gutenbergstr. 5, 31180 Giesen. technische und logistische Dienstleistungen, nämlich: 1. a) Reparatur/Instandsetzung von elektrischen und elektronischen Geräten und Komponenten, b) Entwicklung von elektrischen und elektronischen Geräten, c) Fertigung von elektronischen Apparaten und Geräten, d) Begutachtung von Versicherungsschäden, insbesondere für Blitzschäden und für elektromagnetische Verträglichkeiten, Akkudienste usw. 2. a) interne Logistik, b) Lagern, Prüfen, Versenden, Konfektionieren von Waren aller Art im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, c) Call Center Dienst Inbound, d) technische Hotline, e) Lagerwirtschaft, f) Warenwirtschaft/Dispo, g) Vertrieb von elektrischen und elektronischen Bauteilen und Geräten. 58.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 06.08.2009 mit der ServiceLine & Logist-x GmbH, Giesen (Amtsgericht Hildesheim, HRB 2366) als übertragendem Rechtsträger verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.