DMA KFZ-Teile Vertriebs GmbH, Neunkirchen, Kölner Straße 20, 57290 Neunkirchen. Die Verschmelzung nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27. Juli 2012 ist im Register des Sitzes der übernehmenden Firma Dieter Müller Kfz-Handel & -Reparatur e.K. mit Sitz in Herdorf (Amtsgericht Montabaur - HR A 21280) am 30. August 2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
DMA KFZ-Teile Vertriebs GmbH, Neunkirchen, Kölner Straße 20, 57290 Neunkirchen. Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27. Juli 2012 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 27. Juli 2012 als übertragender Rechtsträger mit dem Vermögen des Alleingesellschafters verschmolzen, welcher das Unternehmen als eingetragener Kaufmann unter der Firma "Dieter Müller Kfz-Handel & -Reparatur e. K." mit Niederlassung in Herdorf weiterführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam durch Eintragung in das Register des neuen Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.