HRB 702196: DMS Verwaltungs GmbH, Lorch, Mühlstraße 90, 73547 Lorch. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 02.01.2019 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 702196: DMS Verwaltungs GmbH, Lorch, Mühlstraße 90, 73547 Lorch. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.11.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 20.11.2018 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Labora Holding GmbH", Fürth (Amtsgericht Darmstadt HRB 97368) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 702196: DMS Verwaltungs GmbH, Lorch, Mühlstraße 90, 73547 Lorch. Die Gesellschafterversammlung vom 27.02.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 10 (Ausübung der Gesellschafterrechte) beschlossen.
HRB 702196: DMS Verwaltungs GmbH, Lorch, Mühlstraße 90, 73547 Lorch. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 09.10.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 09.10.2017 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "OMS Verwaltungs-GmbH", Lorch (Amtsgericht Ulm HRB 702193) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 702196: DMS Verwaltungs GmbH, Lorch, Mühlstraße 90, 73547 Lorch. Nicht mehr Geschäftsführer: Hahne, Carl Günther, Garbsen, * ‒.‒.‒‒; Höfer, Markus, Lorch, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Neumüller, Walter, Rimbach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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