HRB 16711:DMV Daten- und Medien-Verlag Beteiligungs-GmbH, Kissing, Römerstraße 4, 86438 Kissing.Die Verschmelzung wurde am 17.03.2015 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Augsburg HRB 14381). Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 11.12.2001 mit Nachtrag vom 28.11.2005 mit der WEKA Holding GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Kissing (Amtsgericht Augsburg HRA 3311) ist durch die Verschmelzung zum 17.03.2015 beendet. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches bekannt gemacht worden ist, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.
HRB 16711:DMV Daten- und Medien-Verlag Beteiligungs-GmbH, Kissing, Römerstraße 4, 86438 Kissing.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 05.03.2015 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der DIMA Immobilien-Hausverwaltung GmbH mit dem Sitz in Kissing (Amtsgericht Augsburg HRB 14381) verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
DMV Daten- und Medien-Verlag Beteiligungs-GmbH, Kissing, Römerstraße 4, 86438 Kissing.Die Gut Kerschlach Vertriebsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Pähl (Amtsgericht München HRB 149661) ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.06.2010 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
DMV Daten- und Medien-Verlag Beteiligungs-GmbH, Kissing, Römerstraße 4, 86438 Kissing.Die Gut Kerschlach Hofladen GmbH mit dem Sitz in Pähl (Amtsgericht München HRB 163305) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.12.2008 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
DMV Daten- und Medien-Verlag Beteiligungs-GmbH, Kissing, Römerstraße 4, 86438 Kissing.Bestellt: Geschäftsführer: Materna, Wolfgang, Königsbrunn, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die WEKA Business Information Beteiligungs-GmbH mit dem Sitz in Kissing (Amtsgericht Augsburg HRB 18306) und die i-ConneXX AG mit dem Sitz in Augsburg (Amtsgericht Augsburg HRB 2082) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.12.2008 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen und der Hauptversammlung vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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