DN Service GmbH, Schwerte, Rosenweg 15, 58239 Schwerte. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
DN Service GmbH, Schwerte, Rosenweg 15, 58239 Schwerte.Geschäftsanschrift: Rosenweg 15, 58239 Schwerte. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Nunmehr Liquidator: Vogel, Herbert, Velbert, * ‒.‒.‒‒.
Deutsche Nickel-Press Tec GmbH, Schwerte (Rosenweg 15, 58239 Schwerte). Die Gesellschafterversammlung vom 19.02.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Weiterhin wurde die Änderung in § 3 (Gegenstand) beschlossen. Firma geändert in: Neue Firma: DN Service GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere im Zusammenhang mit Geschäftstätigkeiten der Metallindustrie im Eisen- und Nickelbereich und einschließlich der Betreuung und Verwaltung von Betriebsrentenprogrammen sowie damit zusammenhängenden Dienstleitungen, Tätigkeiten, die einer besonederen Erlaubnis bedürfen - wie z. B. nach dem Rechtsberatungsgesetz oder dem Steuerberatungsgesetz - sind ausgeschlossen. Nicht mehr Geschäftsführer: Bollmann, Ralf, Ennepetal, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Vogel, Herbert, Velbert, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Deutsche Nickel-Press Tec GmbH, Schwerte (Rosenweg 15, 58239 Schwerte). Der mit der Deutsche Nickel AG in Schwerte (Amtsgericht Hagen, HRB ) am 04.12.2001 abgeschlossene Ergebnisabführungsvertrag ist durch Kündigung vom 29. April 2005 zum 29.04.2005 aufgehoben.Der Kündigung haben die Gesellschafterversammlungen des beherrschten Unternehmens und des herrschenden Unternehmens ( DNICK Ltd., London ) am 21.12.2005 zugestimmt. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.