HRB 195181: DOBA Beteiligung Berlin Hohenschönhausen GmbH, Pullach i. Isartal, Landkreis München, Im Bogen 4, 82049 Pullach i. Isartal. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Balducci, Robert, Aystetten, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
DOBA Beteiligung Berlin Hohenschönhausen GmbH, München, Lilienthalallee 25, 80939 München. Die Gesellschafterversammlung vom 27.11.2012 hat die Änderung der §§ 1 (Sitz), 4 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Sitz: Pullach i. Isartal, Landkreis München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Im Bogen 4, 82049 Pullach i. Isartal. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Schaal, Thomas, Geldern, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Balducci, Robert, Aystetten, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
DOBA Beteiligung Berlin Hohenschönhausen GmbH, München, Lilienthalallee 25, 80939 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Westerburg, Markus, Ottobrunn, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Schaal, Thomas, Geldern, * ‒.‒.‒‒.
DOBA Beteiligung Berlin Hohenschönhausen GmbH, München, Lilienthalallee 25, 80939 München. Die Abspaltung wurde am 05.01.2012 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 108285).
DOBA Beteiligung Berlin Hohenschönhausen GmbH, München, Lilienthalallee 25, 80939 München. Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungsvertrag vom 17.11.2011 sowie Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.11.2011 und Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom selben Tag Teile des Vermögens von der DOBA-Grund Beteiligungs GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 108285) übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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