HRB 195184: DOBA Beteiligung Berlin Springpfuhl GmbH, Pullach i. Isartal, Landkreis München, Im Bogen 4, 82049 Pullach i. Isartal. Die Gesellschafterversammlung vom 27.11.2018 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: München. Geschäftsanschrift: Lilienthalallee 25, 80939 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Balducci, Robert, Aystetten, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Doblinger, Alfons, München, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
DOBA Beteiligung Berlin Springpfuhl GmbH, München, Lilienthalallee 25, 80939 München. Die Gesellschafterversammlung vom 27.11.2012 hat die Änderung der §§ 1 (Sitz), 4 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Sitz: Pullach i. Isartal, Landkreis München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Im Bogen 4, 82049 Pullach i. Isartal. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Schaal, Thomas, Geldern, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Balducci, Robert, Aystetten, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
DOBA Beteiligung Berlin Springpfuhl GmbH, München, Lilienthalallee 25, 80939 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Westerburg, Markus, Ottobrunn, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Schaal, Thomas, Geldern, * ‒.‒.‒‒.
DOBA Beteiligung Berlin Springpfuhl GmbH, München, Lilienthalallee 25, 80939 München. Die Abspaltung wurde am 05.01.2012 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 108285).
DOBA Beteiligung Berlin Springpfuhl GmbH, München, Lilienthalallee 25, 80939 München. Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungsvertrag vom 17.11.2011 sowie Beschlüssen der Gesellschafterversammlungen vom 17.11.2011 Teile des Vermögens von der DOBA-Grund Beteiligungs GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 108285) übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen