DOC Dortmunder Oberflächencentrum GmbH, Dortmund, Eberhardstr. 12, 44145 Dortmund. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden ThyssenKrupp Steel Europe AG am 29.03.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
DOC Dortmunder Oberflächencentrum GmbH, Dortmund, Eberhardstr. 12, 44145 Dortmund. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.03.2011 und des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage mit der ThyssenKrupp Steel Europe AG mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg, HRB 9326) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.