PR 1132: DOCTORES Völschau Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Partnerschaft mbB, Hamburg, Beselerplatz 7, 22607 Hamburg. Neuer Name: DOCTORES Völschau Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft.
PR 1132: DOCTORES Völschau Wirtschaftsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Partnerschaft mbB, Hamburg, Beselerplatz 7, 22607 Hamburg. DOCTORES Völschau Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Partnerschaft mbB.
PR 1132: DOCTORES Völschau Wirtschaftsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Partnerschaft mbB, Hamburg, Beselerplatz 7, 22607 Hamburg. Partnerschaft. Geschäftsanschrift: Beselerplatz 7, 22607 Hamburg. Gegenstand: Gegenstand der Partnerschaft ist die gemeinschaftliche Berufsausübung als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in einer Partnerschaft im Sinne des Partnerschaftsgesetzes. Jeder Partner vertritt einzeln. Partner können ermächtigt werden, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Partner: Dr. Beckmann, Klaus, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Hamburg, * ‒.‒.‒‒; Rosenkranz, Rolf, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Hamburg, * ‒.‒.‒‒; Schiersmann, Bert, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Hamburg, * ‒.‒.‒‒; Dr. Thole, Bernhard, Rechtsanwalt, Steuerberater, Hamburg, * ‒.‒.‒‒; Dr. Völschau, Gert, Buchprüfer, Fachanwalt für Steuerrecht, Rechtsanwalt, Hamburg, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Doctores Völschau oHG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg (AG Hamburg HRA 86248) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 31.12.2015. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.