HRB 87853: DOELLE Ingenieurbüro für Gebäudetechnik GmbH, Köln, Dillenburgerstr. 83, 51105 Köln. Bestellt als Geschäftsführer: Platz, Christian, Köln, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 87853: DOELLE Ingenieurbüro für Gebäudetechnik GmbH, Köln, Dillenburgerstr. 83, 51105 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 23.04.2018 hat beschlossen, § 7 (Verfügung über Geschäftsanteile) des Gesellschaftsvertrages zu streichen.
HRB 87853: DOELLE Ingenieurbüro für Gebäudetechnik GmbH, Köln, Dillenburgerstr. 83, 51105 Köln. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.05.2016. Geschäftsanschrift: Dillenburgerstr. 83, 51105 Köln. Gegenstand: die Erbringung von Ingenieurlöeistungen im Bauwesen, im Bereich Technische Ausrüstung, die Projektsteuerung sowie alle damit zusammenhängenden, den Unternehmenszweck förderden Geschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Doelle, Rainer, Köln, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des von Herrn Rainer Doelle, Köln, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber unter der Firma "-Doelle- Ingenieurbüro für Gebäudetechnik e.K." mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRA 31777) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 09.05.2016. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.