DOMAINMEDIA GmbH & Co. KG, Hannover (Landschaftstraße 2A, 30159 Hannover). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Hanse ISP GmbH am 29.09.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
DOMAINMEDIA GmbH & Co. KG, Hannover (Landschaftstraße 2A, 30159 Hannover). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 19.08.2011 mit der Hanse ISP GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 62368) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
DOMAINMEDIA GmbH & Co. KG, Hannover (Am Mittelfeld 39, 30519 Hannover, (Bereitstellung und Betrieb von Webservern sowie die Erbringung damit verbundener Beratungs- und Dienstleistungen für private und gewerbliche Kunden und Wiederverkäufer.). Kommanditgesellschaft. Die persönlich haftende Gesellschafterin vertritt allein. Persönlich haftender Gesellschafter: EXPRESSMEDIA GmbH, Hannover (AG Hannover HRB 62368).