HRB 21628: DOMAPOR Baustoffwerke GmbH, Hohen Wangelin, Liepener Straße 1, 17194 Hohen Wangelin. Entsprechend § 17 HRV von Amts wegen eingetragen: 2. Eintragung (Spalte 6 b) ) vom 14.06.2022 berichtigt in: Statt "Gewinnabführungsvertrag" muss es heißen "Ergebnisabführungsvertrag". Im Übrigen bleibt die Eintragung unverändert.
HRB 21628: DOMAPOR Baustoffwerke GmbH, Hohen Wangelin, Liepener Straße 1, 17194 Hohen Wangelin. Mit der H+H Deutschland GmbH (Amtsgericht Kiel, HRB 1362 SE) als herrschendem Unternehmen ist am 07.06.2022 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 07.06.2022 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
HRA 1191: DOMAPOR Baustoffwerke GmbH & Co. KG, Hohen Wangelin, Liepener Straße 1, 17194 Hohen Wangelin. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 11.05.2022 im Wege des Formwechsels in die DOMARPOR Baustoffwerke GmbH mit Sitz in Hohen Wangelin umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.