HRB 12882: DOMINO-Werbung GmbH, Rostock, Carl-Hopp-Straße 10, 18069 Rostock. Nicht mehr Geschäftsführer: Heidrich, Katja, Rostock, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Diederich, Reinhard, Rostock, * ‒.‒.‒‒.
HRB 12882:DOMINO-Werbung GmbH, Rostock, Carl-Hopp-Straße 10, 18069 Rostock.Umwandlungsvermerk von Amts wegen berichtigt, nun: Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen der Reinhard Diederich e.K. mit Sitz in Rostock (Rostock HRA 3627) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 25.02.2014 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.02.2014.
HRB 12882:DOMINO-Werbung GmbH, Rostock, Carl-Hopp-Straße 10, 18069 Rostock.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.02.2014. Geschäftsanschrift: Carl-Hopp-Straße 10, 18069 Rostock. Gegenstand: die Werbung sowie die Herstellung von Werbemitteln und Computerschriften. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt und wieder ausgeschieden als Geschäftsführer: Diederich, Reinhard Gerd Walter, Rostock, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Heidrich, Katja, Rostock, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen der Reinhard Diedrick e.K. mit Sitz in Rostock (Rostock HRA 3627 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 25.02.2014 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.02.2014. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.