DOMO GmbH, Altgandersheim, (Darre 2, 37581 Bad Gandersheim).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden GHK mbH - Gesellschaft für Holz- und Kunststoffverarbeitung mbH (nunmehr firmierend: GHK - DOMO GmbH) am 24.09.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
DOMO GmbH, Altgandersheim, (Darre 2, 37581 Bad Gandersheim).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 10.08.2009 mit der GHK mbH - Gesellschaft für Holz- und Kunststoffverarbeitung mbH mit Sitz in Bad Gandersheim (AG Braunschweig, HRB 111113) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.