DOMORENT Gesellschaft für Haus- und. Grundstücksverwaltungen mbH, Bochum, Bochumer Str. 11, 44866 Bochum. nach Änderung der Vertretungsregelung bestellt als Geschäftsführer: Schwesig, Klaus, Bochum, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Schwesig, Tobias, Bochum, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
DOMORENT Gesellschaft für Haus- und. Grundstücksverwaltungen mbH, Bochum (Bochumer Str. 11, 44866 Bochum). Die Gesellschafterversammlung vom 28.8.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Übernahme von Haus- und Immobilienverwaltungen einschließlich WEG-Verwaltung. Ferner Erwerb, Veräußerung, Vermietung und Vermittlung von Grundstücken, gewerblichen Räumen und Wohnräumen, Grundstücksrechten auf eigene und fremde Rechnung, die Vermittlung von Versicherungen jeglicher Art sowie die Vermittlung von Darlehen, Finanzierung und Bausparverträgen. Die Gesellschaft kann gleichartige oder ähnliche Unternehmungen erwerben, sich an ihnen beteiligen, deren Vertretung und Auslieferung übernehmen, Zweigniederlassungen errichten sowie alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem vorstehend bezeichneten Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.8.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.8.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.8.2007 mit der Dotalis Kapitalanlagen-Vermittlungsgesellschaft mbH mit Sitz in Bochum (AG Bochum, HRB 3169) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.